AGB Three Angels Tours – EXTRA EGYPT
Allgemeine Bedingungen
- Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde unter https://www.extraegypt.de Three Angels Tours –EXTRA EGYPT den Abschluss eines Reise-/Ausflugsvertrages verbindlich an.
Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Three Angels Tours – EXTRA EGYPT nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu erteilen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Three Angels Tours – EXTRA EGYPT hinausgehen oder im Widerspruch zur Ausflugs-Beschreibung stehen.
Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Three Angels Tours – EXTRA EGYPT herausgegeben werden, sind für Three Angels Tours – EXTRA EGYPT und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Ausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Three Angels Tours – EXTRA EGYPT gemacht wurden.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Three Angels Tours – EXTRA EGYPT den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Three Angels Tours – EXTRA EGYPT zustande. Die Bestätigung des Eingangs einer Anmeldung stellt noch keine Annahme dar.
Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Three Angels Tours – EXTRA EGYPT dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung übermitteln.
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so gilt dies als neues Angebot, an das Three Angels Tours – EXTRA EGYPT für die Dauer von 5 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist Three Angels Tours – EXTRA EGYPT ausdrücklich die Annahme erklärt oder Zahlungen leistet.
- Bezahlung
Mit Vertragsabschluss und dem Erhalt der Buchungsbestätigung / Voucher ist der Ausflugspreis zahlbar rein netto innerhalb der banküblichen Laufzeiten 1-3 Werktage. Wird trotz Mahnung der Gesamtpreis nicht geleistet, ist Three Angels Tours – EXTRA EGYPT berechtigt, nach erfolgter Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
Nach Eingang der vollständigen Zahlung des Preises wird der Erlebnis-Voucher dem Kunden übersandt.
- Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung. Widersprechen sich die Angaben in der Beschreibung und der Bestätigung, so gelten die Angaben in der Bestätigung.
Die in der Ausschreibung enthaltenen Leistungen sind für Three Angels Tours – EXTRA EGYPT bindend. Three Angels Tours – EXTRA EGYPT behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Beschreibung zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden oder die von Three Angels Tours – EXTRA EGYPT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Ausflugs nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Three Angels Tours – EXTRA EGYPT ist verpflichtet den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Three Angels Tours – EXTRA EGYPT dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
- Preisänderungen
Three Angels Tours – EXTRA EGYPT behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten) oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Buchung geltenden Wechselkurses, wie folgt zu ändern:
Erhöhung der Beförderungskosten:
– bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Three Angels Tours – EXTRA EGYPT vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
– in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Um den sich so ergebenden Betrag kann Three Angels Tours – EXTRA EGYPT den vereinbarten Reisepreis erhöhen.
Erhöhung der Hafen- und Flughafengebühren:
Three Angels Tours – EXTRA EGYPT kann den Preis um den anteiligen Betrag erhöhen.
Änderung der Wechselkurse:
Three Angels Tours – EXTRA EGYPT kann den Preis in dem Umfang erhöhen, in dem sich der Preis für den Einkauf der Reiseleistungen erhöht hat.
Die Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Ausflugstermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren.
- Rücktritt durch den Kunden, Stornierungskosten, Umbuchungen, Ersatzpersonen:
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Three Angels Tours – EXTRA EGYPT . Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er den Ausflug nicht an, so kann Three Angels Tours – EXTRA EGYPT , soweit der Rücktritt nicht von Three Angels Tours – EXTRA EGYPT zu vertreten ist, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Leistungen folgende pauschale Entschädigung verlangen:
Diese ist abhängig vom gebuchten Ausflug lt. Beschreibung:
bei Nichtantritt 95% des Reisepreises
- a) bei Tagesausflügen ohne Flug und Übernachtung
- kostenlos stornierbar bis 24 Stunden vor Abfahrt
- ab 24 Stunden vor Abfahrt 5,- € Stornogebühr
- b) bei Ausflügen mit Flug
- kostenlos stornierbar bis 14. Tag vor Beginn kostenfrei
- ab dem 13. Tag vor Abfahrt 95,- €
- am Abreisetag und bei Nichtantritt 95 % des Gesamtpreises
- c) bei Ausflügen mit Flug und Übernachtung
- kostenlos stornierbar bis 14. Tag vor Beginn kostenfrei
- ab dem 13. Tag vor Abfahrt 125,- €
- am Abreisetag und bei Nichtantritt 95 % des Gesamtpreises
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Bestätigung des Ausfluges für den Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Ausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Termins, des Ausflugziels, des Stardortes , ggf. der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), so kann Three Angels Tours – EXTRA EGYPT ein Umbuchungsentgelt pro Kunden in Höhe von € 25 erheben.
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach dem 14. Tag vor Ausflugsbeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu oben genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung erfüllt werden.
Bis zum Ausflugsbeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Three Angels Tours – EXTRA EGYPT kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde Three Angels Tours – EXTRA EGYPT als Gesamtschuldner für den Ausflugspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Three Angels Tours – EXTRA EGYPT bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Es gelten die Rücktrittsfristen entsprechend Punkt 5a) bis 5c).
- Rücktritt und Kündigung durch Three Angels Tours – EXTRA EGYPT
Three Angels Tours – EXTRA EGYPT kann in folgenden Fällen vor Antritt des Ausfluges vom Vertrag zurücktreten und nach Antritt des Ausfluges den Vertrag kündigen:
ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Kunde die Durchführung eines Ausfluges ungeachtet einer Abmahnung von Three Angels Tours – EXTRA EGYPT nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Three Angels Tours – EXTRA EGYPT , so bleibt der Anspruch auf den Preis bestehen; Three Angels Tours – EXTRA EGYPT muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
- Obliegenheiten des Kunden
Mängelanzeige:
Wird der Ausflug nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, Three Angels Tours – EXTRA EGYPT einen festgestellten Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Preises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben und schriftlich bestätigen zu lassen. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel Three Angels Tours – EXTRA EGYPT an deren Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung oder Reiseveranstalters vor Ort wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit dem Ausflugs-Voucher, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. Nachträglich eingereichte Mängelanzeigen, die nicht von der örtlichen Reiseleitung schriftlich bestätigt wurden, können nicht anerkannt werden.
Fristsetzung vor Kündigung:
Will ein Kunde den Vertrag wegen eines Mangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, Three Angels Tours – EXTRA EGYPT erkennbaren Gründen wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe objektiv unmöglich ist, von Three Angels Tours – EXTRA EGYPT verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Three Angels Tours – EXTRA EGYPT erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
Gepäckverlust und Gepäckverspätung:
Three Angels Tours – EXTRA EGYPT empfiehlt dringend, Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Ausflügen mit Flug unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von Three Angels Tours – EXTRA EGYPT anzuzeigen.
Sondertransporte Die Beförderung von Tieren, Surfbrettern, Golfausrüstungen, Tauchausrüstungen, Rollstühlen, u. ähnlich ist grundsätzlich nicht Bestandteil des Reisevertrages. Verantwortlich hierfür ist ausschließlich die jeweilige Fluggesellschaft.
Die Weiterbeförderung vom Zielflughafen zur Ferienunterkunft und gegebenenfalls die Rückbeförderung ist ausschließlich Sache des Gastes sofern nicht Bestandteil in den Leistungen der Reisebeschreibung.
Reiseunterlagen:
Der Kunde erhält von Three Angels Tours – EXTRA EGYPT alle Unterlagen Voucher und ggf. Ticket per Email und er hat unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht binnen 2-3 Werktagen erhalten hat.
Schadensminderungspflicht:
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er Three Angels Tours – EXTRA EGYPT auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
- Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von Three Angels Tours GmH – EXTRA EGYPT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
- a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder
- b) soweit Three Angels Tours – EXTRA EGYPT für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die deliktische Haftung von Three Angels Tours – EXTRA EGYPT für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
Three Angels Tours – EXTRA EGYPT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von Three Angels Tours – EXTRA EGYPT sind.
Kommt Three Angels Tours – EXTRA EGYPT die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Montrealer Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verlust und Beschädigung von Gepäck. Sofern Three Angels Tours – EXTRA EGYPT in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet das Unternehmen nach den für diese geltenden Bestimmungen.
Kommt Three Angels Tours – EXTRA EGYPT bei Seereisen die Stellung eines vertraglichen Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen der §§ 664 ff HGB und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
- Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Ausfluges gegenüber Three Angels Tours – EXTRA EGYPT geltend zu machen. Die fristwahrende Geltendmachung kann nur an der unten genannten Adresse erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 8. Diese sind binnen sieben Tagen bei Gepäckverlust und bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Ausflug dem Vertrag nach enden sollte. Schweben Verhandlungen über die Ansprüche des Kunden, so ist der Eintritt der Verjährung gehemmt, bis Three Angels Tours – EXTRA EGYPT oder der Kunde die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Three Angels Tours – EXTRA EGYPT an Dritte, die an dem Ausflug nicht teilgenommen haben, ist ausgeschlossen.
- Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
11a. Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Three Angels Tours – EXTRA EGYPT , den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen des gebuchten Ausfluges zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Three Angels Tours – EXTRA EGYPT verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
Sobald Three Angels Tours – EXTRA EGYPT weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Kunde hierüber informiert werden.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Three Angels Tours – EXTRA EGYPT den Kunden über den Wechsel informieren. Es müssen unverzüglich alle angemessenen Schritte eingeleitet werden, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
11b. Fremdleistungen:
Wird im Rahmen eines Ausfluges oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Kunden hierfür eine entsprechende Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Veranstalter insoweit Fremdleistung, sofern er in der Ausschreibung und der Bestätigung ausdrücklich hinweist. Er haftet nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen der Unternehmen.
- Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Three Angels Tours – EXTRA EGYPT steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Antritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit) vorliegen.
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, zum Beispiel die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Three Angels Tours – EXTRA EGYPT schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Three Angels Tours – EXTRA EGYPT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Three Angels Tours – EXTRA EGYPT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Three Angels Tours – EXTRA EGYPT die Verzögerung zu vertreten hat.
- Gesundheit, Sport- und Tauchkurse
Der Teilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, dass von ärztlicher Seite keine Bedenken gegen die Teilnahme an dem gebuchten Ausflug und gegen die Beteiligung an Sport- und Tauchkursen und sonstigen Programmen z.B. Trekking, Safaris, Reiten, Surfen etc., bestehen. Es wird empfohlen, sich vor Beginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während der Kurse und Programme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Teilnehmer, die ein Non-Limit-Tauchprogramm buchen, müssen versichern, dass sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen. Eine Reisekrankenversicherung sollte eigenverantwortlich seitens des Kunden gebucht sein.
- Gerichtsstand
Der Reisende kann Three Angels Tours – EXTRA EGYPT nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen von Three Angels Tours – EXTRA EGYPT gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Three Angels Tours – EXTRA EGYPT maßgebend.
- Gültigkeit
Diese Reisebedingungen entsprechen dem Stand August 2017 und werden in alle ab dem 1. Mai 2018 geschlossenen Verträge einbezogen.